Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist ein Organ der Gemeinde und besteht aus den Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben und volljährig sind. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird vom Gemeinderat mindestens zweimal pro Jahr einberufen. Die Gemeindeversammlung ist mindestens 10 Tage im Voraus durch Mitteilung im Amtsblatt, durch öffentlichen Anschlag sowie mit einem Rundschreiben an alle Haushaltungen (wurde an der GV vom 25. Mai 2016 beschlossen) einzuberufen.
Aufgaben: | Diese sind im Gesetz der Gemeinden (vom 25.09.1980) und im Ausführungsreglement zum Gesetz über die Gemeinden (vom 28.12.1981) geregelt. |
Kompetenzen: | Gesetz über die Gemeinden (vom 25.09.1980) Art. 10 |
Die Gemeindeversammlungen beginnen in der Regel um 20.00 Uhr und finden im Gemeindesaal statt.
Nächste Versammlungen
Dienstag, 28. Mai 2024
Mittwoch, 11. Dezember 2024
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